- Die KMK-Zertifikatsprüfung Englisch eröffnet die Möglichkeit, berufsspezifische Englischkenntnisse in einer aussagekräftigen, europaweit anerkannten Form (inkl. englische Übersetzung) dokumentieren zu lassen.
- Sie finden jährlich zwischen Ende April und Ende Mai statt und sind eine Möglichkeit, die für den mittleren Schulabschluss geforderten „befriedigenden“ Englischkenntnisse gem. §48 Abs. 2 Satz 3 BSO nachzuweisen.
Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen folgende Teilleistungen nachgewiesen werden:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem Vollberuf (nicht bei § 66 BBiG)
- Nachweis „befriedigender“ (= Note 3) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts auf Hauptschulniveau (level A2) oder KMK-Zertifikat (level B1)
Allgemein:
Prüfungsbedingungen
die Prüfung erfolgt schulintern unter genauen Vorgaben durch das KM durch jeweils zwei Prüfer.
Kosten
Gebühr von 30 € für den Prüfungsaufwand - Betriebe übernehmen erfahrungsgemäß den Betrag für die Azubis, bzw. er kann mit Nachweis der Bedürftigkeit erlassen werden.
Transparenz
Das verliehene Zertifikat enthält detaillierte Angaben über die Prüfungsteile sowie die in den einzelnen geprüften Kompetenzbereichen erzielten Ergebnisse. Sie geben Definitionen der Niveaustufen und exakte Informationen zur erreichte Leistungen. Noten werden nicht erteilt.
Anerkennung
Das Zertifikat entspricht den Vorgaben einer einschlägigen Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) und wird bundes- bzw. europaweit anerkannt.
Kompetenzbereiche
Im Rahmen der Zertifikatsprüfung werden unterschiedliche Kompetenzen überprüft. Jede Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die beide bestanden (50% der Punkte erreicht) werden müssen, um das Zertifikat zu erhalten.
Internationale Transparenz
Die geprüften Kompetenzbereiche und die angebotenen Niveaustufen entsprechen dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ - sind vom Europarat 1996 entwickelt und entsprechend definiert.